Sonntag, 3. Februar 2008

Sharia light ?

Dr. Suhaib Hasan fordert die Integration der Sharia in das britische Rechtssystem. Zunächst "nur" das Privatrecht, das Heirat, Scheidung, Erbschaft usw. regelt, angeblich zum Nutzen der in England lebenden Muslime. Klick

Von dem momentan geltenden Recht ist die islamische Hochzeit nicht anerkannt, der religösen Zeremonie muss eine Registrierung beim Standesamt vorangehen. Das Gleiche gilt für Scheidungen: nur unter Zeugen die Frau verstoßen reicht nicht aus, um eine Ehe rechtsgültig zu beenden.

Unzumutbar? Auch islamisches Recht ist nicht nach jedermanns Geschmack. Als bedauernswertes Beispiel muss "Amnah" herhalten, eine "moderne britische Muslima", die zu ihrem Baumwollkostüm einen Hijab trägt. Mit islamischem Recht kennt sich die selbstbewusste Frau leider gar nicht aus, so ist sie ganz fassungslos, ob der Tatsache, das dieses Recht für sie auch dann gilt, wenn sie die "Gründe" nicht versteht. Ihr Problem: sie ist seit kurzem geschieden (nach britischem Recht?) und möchte erneut heiraten. Zwischen Scheidung und neuer Heirat muss eine Karenzzeit von drei Monaten eingehalten werden, auch wenn man den Exehepartner -wie in Amnahs Fall- schon länger nicht mehr gesehen hat.

"Aber warum muss ich die Wartezeit beachten?" fragt sie Hasan. "Was ist die Begründung? ... Diese Begründung trifft nicht auf mich zu, deshalb bin ich so verwirrt. Wenn Sie mir begründen könnten, warum ich drei Monate warten muss, würde ich es verstehen." Oder auch nicht.

Die Antwort des Scheichs ist einfach: "Die Regeln stehen alle im Koran. Die Regeln sind für alle gemacht." Amnah muss sich fügen, Dr. Hasan ist ein Richter und dies ist ein Shariagerichtshof - in Ost London. Einer von Dutzenden ...

Nun scheint Amnahs Fall nicht besonders schwerwiegend, eine dreimonatige Wartezeit zwischen zwei Ehen mag lästig sein, bringt aber in den seltensten Fällen große Nachteile. Zudem hat Amnah noch (!) die Möglichkeit, das Shariagericht zu umgehen. Denn, " die Urteile der Shariagerichte haben keine Grundlage im britischen Recht, daher sind sie rein technisch unzulässig - sie sind nur verbindlich, solange die Beteiligten sie befolgen."

Das soll sich ändern. Dr. Hasan glaubt, dass die Integration einiger Aspekte des islamischen Rechts in das Zivilrecht vorteilhaft wäre. Der schlechte Ruf der Sharia im Westen ist ihm dabei durchaus bewusst: "Immer wenn die Menschen das Wort "Sharia" mit Muslimen assoziieren, denken sie an auspeitschen, zu Tode steinigen und Handabhacken" sagt er mit einem Lächeln.

Immerhin will er das islamische Strafrecht (noch) nicht in England einführen. Nicht weil er die Strafen der Sharia ablehnt, sondern weil die Einführung des Strafrechts der Sharia ausschließlich zu den Aufgaben eines islamischen Staates gehört. Und ein islamischer Staat ist GB (noch) nicht.

Mit den Körperstrafen selbst hat der Richter Dr. Hasan kein Problem, er setzt ganz auf deren abschreckende Wirkung: "Auch wenn das Abhacken der Hände und Füße, oder das Auspeitschen der Säufer [!] und Wüstlinge sehr abscheulich zu sein scheint, sobald es ausgeführt wird, wirkt es abschreckend auf die gesamte Gesellschaft. Dies ist der Grund, warum in Saudi Arabien zum Beispiel, wo diese Maßnahmen umgesetzt werden, die Kriminalitätsrate sehr, sehr gering ist."

Unter diesem Aspekt ist die Einführung der Sharia fast eine Notwendigkeit: "Wird das Gesetz der Sharia angewandt, können Sie dieses Land in eine Oase des Friedens verwandeln, denn, ist die erste Hand eines Diebes erst abgeschlagen, wird niemand mehr stehlen. ... Sobald nur ein einziges Mal ein Ehebrecher gesteinigt wurde, wird niemand mehr das Verbrechen des Ehebruchs begehen. ... Wir möchten es der britischen Gesellschaft anbieten. Wenn sie es akzeptiert, ist es gut für sie und wenn sie es nicht akzeptiert, wird sie mehr und mehr Gefängnisse bauen müssen."

Ein kurzer Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass auch drastische Strafen Diebstähle nicht verhindern können. So galt in England lange Zeit für kleine Diebstähle sogar die Todesstrafe - eine Oase des Friedens war das Land trotzdem nicht. Eher das Gegenteil. Und grausame Todesstrafen für Ehebruch gab es auch schon in der europäischen Rechtsgeschichte - sicher abschreckend, aber um welchen Preis.

Auch im Zivilrecht ist die Integration des Sharia in das britische Recht unmöglich. Die Benachteiligung der Frau gesetzlich festzuschreiben ist in einem demokratischen Land nicht hinnehmbar. Deshalb versuchen die Scheichs immer wieder, die großen Vorteile die der Islam im Allgemeinen und die Sharia im Besondern den Frauen angeblich bringt, herauszustreichen.

So hält Ibrahim Mogra, Vorsitzender des Muslim Council of Britain's inter-faith commitee, die Sharia für ein gerechtes System: "Man mag meinen, eine Ehefrau habe unter dem islamischen Recht keine Rechte, aber der Ehemann ist verpflichtet für alles in der Ehe zu zahlen und im Fall der Scheidung behält die Frau ihr persönliches Eigentum." Was die Frau nach einer Scheidung nach islamischem Recht nicht behält, sind ihre Kinder - die bleiben beim Vater. Und an persönlichen Dingen darf sie nur das behalten, was sie auch schon vor der Ehe besessen hat, jeglicher Zugewinn bleibt beim Mann.

Auch das imbritischen Recht verankerte Verbot der Zweitehe bringt, nach Scheich Mogra, der Frau nur Nachteile: "Ein Moslem kann sich unter dem Recht der Sharia eine Zweitfrau nehmen und sie behandeln wie er will - weil er weiß, daß sie keine Rechte in Britannien hat. Das bedeutet, sie gilt nicht mehr als eine Geliebte und er kann sie sitzen lassen wann immer er möchte."

Das Problem ist in diesem Fall allerdings nicht das Verbot der Zweitehe, sondern das Unterlaufen des britischen Rechts durch die islamische Community. Zu Lasten der Zweitfrau selbstverständlich - die natürlich auch als Zweitfrau nicht rechtlos ist. "Rechtlos" ist sie in den Augen ihres Ehemannes und in den Augen ihres islamischen Umfelds - da alle Rechte auf ihren Ehemann übergehen. Vor dem britischen Gesetz -in der Realität sozusagen- behält sie natürlich auch als (Zweit-) Ehefrau sämtliche Rechte, die jeder anderen Britin auch zustehen. Keinesfalls darf der Ehemann mit ihr umgehen wie er möchte, sie kann ihn jederzeit verklagen oder verlassen. Und was das "sitzen lassen" betrifft: eine Scheidung ist für einen muslimischen Mann die einfachste Sache der Welt. Er verstößt die Frau unter Zeugen, behält die Kinder, das war's. Nach dem derzeit geltenden Recht, kann sich die "Zweitfrau" jederzeit von ihrem Ehemann trennen, behält das Sorgerecht für ihre Kinder und hat Anspruch auf deren Unterhalt. Die Einführung der Scharia wäre also kein Vorteil für sie, sondern für den Ehemann.

Man kann nur hoffen, dass sich die Muslime mit ihrem Wunsch, die Sharia in das britische Recht einzubringen, nicht durchsetzen.

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