Montag, 14. Januar 2008

Grüne Integration

Joseph Fischer, Straßenkämpfer und Außenminister a. D., will die hessischen Grünen im Wahlkampf gegen den bösen Roland Koch unterstützen. Ob's den hessischen Wähler wirklich freut sei dahingestellt, der Spitzenkandidat der Grünen ist zumindest ganz entzückt über soviel Gnade:
"Die Lektüre der letzten Wochen über den Wahlkampf von Roland Koch hat ihn offensichtlich bewogen, seine politische Abstinenz für einen Auftritt zu unterbrechen", bestätigte der hessische Grünen-Partei- und Fraktionschef Tarek Al-Wazir SPIEGEL ONLINE.
Fischer hat sicher auch mehr Probleme mit Kochs Wahlkampf als mit den Folgen verfehlter Einwanderungspolitik. Vor allem die Angst, Koch könnte es noch mal schaffen wird der treibende Faktor für Fischer sein. Und wenn die SPD ihren Ex-Alpharüden deaktiviert, warum soll der grüne Ex-Leitwolf ruhig sein.

Ein Herz für Migranten oder besser: für Bürger mit Migrationshintergrund, zeigt die Aufstellung des Spitzenkandidaten. Wer ist Tarek Al-Wazir? Ein Beispiel für geglückte Integration?

Nicht so ganz, wenn man die Selbstdarstellung auf seiner Homepage kritisch liest.

Tareks Vater stammt aus dem Jemen, seine Mutter ist Deutsche. Geboren 1971 in Offenbach war er nach dem 1971 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht Ausländer, Jemenit um genau zu sein. Der entsprechende Passus lautete: "Deutscher ist, wer von Deutschen abstammt", bei binationalen Paaren erhielt das Kind die Staatsbürgerschaft des Vaters. Für Al-Wazir eine "vorsintflutliche, antiquierte" Regelung. Aber nicht ganz unsinnig, wenn man die damaligen patriarchalischen Familienstrukturen berücksichtigt.



Wie patriarchalisch die Zustände in der Familie Al-Wazihr waren, zeigt die Annekdote über die Namensgebung von Klein Tarek. Der Offenbacher Standesbeamte wollte den Namen "Tarek" ("der Eroberer") nicht akzeptieren, weil aus diesem angeblich das Geschlecht nicht eindeutig hervorgehe. Der Standesbeamte hatte dann auch "gleich einen herrlichen" Vorschlag und empfahl einen schichten deutschen "Fritz" oder "Hans" als Zweitnamen. Nicht ganz abwegig, für ein Kind mit einer deutschen Mutter, das in Deutschland geboren wurde und in Deutschland aufwachsen soll auch einen gewöhnlichen deutschen Zweitnamen in Erwägung zu ziehen. Dabei waren "Fritz" und "Hans" Anfang der 70-er Jahre schon ziehmlich out - Michael, Thomas und Stefan führen 1971 auf der Liste der beliebtesten Vornamen.

Die Al-Wazirs weigerten sich strikt, eine solche Zumutung, wenn auch nur als geschlechtsidentifizierenden Zweitnamen, zu akzeptieren und entschieden sich für den Vornamen des Vaters - MOHAMED. Jetzt war der Beamte bereit, die Existenz des Kindes zu bescheinigen und stellte die Geburtsurkunde seltsamerweise ohne den Zweitnamen aus:
...und so folgt dem "Tarek" nur im jemenitischen Pass ein "Mohamed" und meine Geburtsurkunde und damit auch mein später erworbener deutscher Pass ist von einem Fritz oder Hans verschont geblieben – ach, welch gruselige Steinzeit des Einwanderungslandes Bundesrepublik...
Mohamed steht also nur im jemenitischen Pass, die Geburtsurkunde und der deutsche Pass bleiben von der Zumutung eines deutschen Namens "verschont".

Die Vermutung drängt sich auf, dass Al-Wazir die ganze Geschichte erfunden hat. Dass ein Standesbeamter den für deutsch Ohren absolut nicht weiblich klingenden Namen "Tarek" nur mit Zweitnamen akzeptieren will - unwahrscheinlich. Dass ein in Deutschland quasi erzwungener Zweitname weder in der Geburtsurkunde, noch im (später ausgestellten) deutschen Pass erscheint - unmöglich. Dass im jemenitischen Pass als Zweitname der Name des Vaters eingetragen ist, sehr wahrscheinlich - arabische Namen bestehen häufig aus Namensketten, die neben dem Namen des Vaters auch den des Großvaters und des Urgroßvaters enthalten können, wie "Hadschi Halev Omar ben Hadschi Abdul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah" um mal ein bekanntes Beispiel zu nennen.

Und selbst wenn die Geschichte wahr sein sollte, sagt sie mehr über Tarek Mohamed Al-Wazir aus, als über die frühe Bundesrepublik. Der grüne Spitzenkandidat beschwert sich, automatisch die Staatsangehörigkeit seines Vaters zu erhalten ("vorsintflutlich"), hält es aber für völlig selbstverständlich, dass bei der Namensgebung der mütterliche deutsche Anteil seiner Herkunft völlig unter den Tisch fällt.

1 Kommentar:

taydoez hat gesagt…

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